Die Angebote erfolgen auf Grund der zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben usw.). Werden diese später durch den Auftraggeber geändert, ändern sich auch die Angebotspreise.
Für die Übernahme, Ausführung und Abrechnung von Bauaufträgen gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB - DIN 18332 A5.5.2 - sowie die technischen Vorschriften Teil C - DIN 18332.
Nach Angebotsabgabe eintretende Kostenänderungen (Löhne, Materialpreise, Hilfsstoffe, Transportkosten, Umsatzsteuer usw.) werden ab Inkrafttreten unter Nachweis gesondert verrechnet.
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der endgültigen, vollständigen Unterlagen. Ereignisse und Einflüsse, die nicht in der Macht des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, auch bei franco Lieferung. Trifft eine Sendung beschädigt ein, so hat der Empfänger zur Wahrung seiner Ersatzansprüche den Schaden festzustellen und bescheinigen zu lassen. Bei Beschädigung auf dem Bahnwege ist eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Die bei Natursteinen üblicherweise auftretenden Abweichungen und Naturspiele berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Die Zahlung - sofern nicht anders vereinbart - hat innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Bei Überschreitung von Zahlungsterminen werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
Eigentumsvorbehalt: Die Lieferungen bleiben bis zu ihrer völligen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Im Falle der Vermischung oder Verbindung der Lieferungen oder Teile derselben mit fremden Eigentum des Auftragnehmers erlangt der Auftragnehmer das Miteigentum an dem vermischten Bestand oder an der durch Verarbeitung geschaffenen neuen Sache.
Naturstein ist ein Naturprodukt und kann in Farbe und Struktur leicht wechseln. Unregelmäßigkeiten dieser Art, kleine Flecken, Adern und Schattierungen sind deshalb keine Materialfehler und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Muster können aus denselben Gründen das Material nur annähernd wiedergeben. Geringfügige Abweichungen in den Maßen berechtigen ebenfalls nicht zu Reklamationen.